Link zum Rechtstext | Fliegende Bauten |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung vom 8. November 2012 |
Kerninhalte | Diese Bekanntmachung enthält unter anderem die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR).Definition und Genehmigung Fliegender Bauten sind in Art. 72 BayBO bestimmt. |