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Link zum Rechtstext

Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vom 16. Dezember 2003

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

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