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Link zum Rechtstext

Gesetz Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Errichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben bei der Altlastenfreistellung die Errichtung der "Landesanstalt für Altlastenfreistellung" mit Sitz in Magdeburg, deren Träger das Land Sachsen-Anhalt ist, ihre Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben sowie Kostenfreiheit.

Es legt zudem die für die Anstalt zuständige Aufsichtsbehörde fest.

 

 

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