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SBauVO NRW

Link zum Rechtstext

Sonderbauverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten vom 17. November 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt den Bau und den Betrieb von folgenden Sonderbauten:> Versammlungsstätten (Teil 1)> Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten (Teil 2)-> Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m² haben (Teil 3)> Hochhäuser (Teil 4)> Stellplätze und Garagen (Teil 5)-> Betriebsräume für elektrische Anlagen (Teil 6)

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/nrw/sbauv_ges.htm

URL-Adresse

https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4620100107092033646

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