Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden vom 6. Mai 2004 |
Link zum Rechtstext | ThürTechPrüfVO |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in-> Verkaufsstätten,> Versammlungsstätten,> Krankenhäusern,> Beherbergungsstätten,> Hochhäusern,> Mittel und Großgaragen und-> allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen,wenn die Prüfung bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an die zu prüfenden Anlagen bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden. |