7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)
Link zum Rechtstext | BGI/GUV-I 608 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information stellt die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und enthält die für den Betrieb notwendigen Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen.Sie findet Anwendung auf die Auswahl und den Betrieb (Bereitstellung und Benutzung nach § 1 der BetrSichV) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die bei Bau- und Montagearbeiten betrieben werden.Sie findet ebenso Anwendung auf vorhandene elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn diese auf anderen Baustellen wieder eingesetzt werden.Sie findet keine Anwendung auf elektrische Anlagen innerhalb von Bau- oder Wohncontainern. |