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Link zum Rechtstext

IndirekteinleiterG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für Abwasser, das der Abwasserherkunftsverordnung unterliegt und in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, und für sonstiges Abwasser, soweit die Schmutzfracht dieses Abwassers aus der Verwendung wassergefährdender Stoffe stammt, die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über wassergefährdende Stoffe aufgeführt sind.

 

 

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