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Link zum Rechtstext | Denkmalschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen |
Kerninhalte | Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. |