7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)
Link zum Rechtstext | BGI/GUV-I 504-46 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Gültigkeit | gültig |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information soll Unternehmen als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 46 „Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" dienen.Sie enthält ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.Diese Handlungsanleitung findet keine Anwendung für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen und sonstigen Büroarbeitsplätzen. |