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Gesetzl. Kurzzeichen

FlBauR Bbg

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten vom 30. November 2012

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach § 71 Absatz 1 der Brandenburgischen Bauordnung. Sie gilt nicht für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte verwendet werden, sowie für Zelte mit einer überbauten Fläche bis zu 75 m².Ihre Regelungen für Räume in Zelten gelten auch für Räume vergleichbarer Nutzung und Größenordnung in anderen Fliegenden Bauten.Hinweis: Die Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (VVFlBauR) ist unter Quellen verlinkt.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/bbg/flbr_ges.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Brandenburgisches Vorschriftensystem

URL-Adresse

https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-220948

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

VVFlBauR

URL-Adresse

http://www.mil.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Fliegende_Bauten_VV_2008.pdf

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