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/wiki/spaces/KUN/overview   4 Bund 4.1 Gesetze


 

Link zum Rechtstext

Arbeitsplatzschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2009

Kerninhalte

Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn ein Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen wird, und normiert dessen Kündigungsschutz sowie Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung.

Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, die Verordnung auszuhängen.

 

 

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