Link zum Rechtstext | Ausführungsgesetz zum TierNebG - RLP |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes - RLP |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige im Sinne von § 3 Abs. 1 TierNebG vom 25. Januar 2004, ihre Aufgaben und die Bildung eines Zweckverbands zur Erfüllung dieser Aufgaben. |