Link zum Rechtstext | Landesabwasserabgabengesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesgesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes vom 22. Dezember 1980 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz legt fest, dass bei der Berechnung der Zahl der Schadeinheiten für Kleineinleitungen die nicht an die Kanalisation angeschlossenen Einwohner unberücksichtigt bleiben, wenn das Abwasser anderweitig einer öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird oder deren gesamtes Schmutzwasser in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt wird, die mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, sofern die Schlammbeseitigung gemäß § 52 Abs. 1 S. 2 LWG sichergestellt ist. |