Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1993 |
Kerninhalte | Die noch gültigen Vorschriften dieser Verordnung definieren unter anderem den Stammwürzegehalt des Biers und die Begriffe „Bereitung von Bier", „Bierbereitung", „obergärig" und „untergärig".Sie bestimmen zudem die zugelassenen Braustoffe und Brauersatzstoffe.Hinweis: Das Vorläufige Biergesetz wurde durch Artikel 7 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 aufgehoben. |