Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Thüringer Bodenschutzgesetz vom 16. Dezember 2003 |
Link zum Rechtstext | ThürBodSchG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt unter anderem die Mitteilungs- und Auskunftspflichten der Verursacher schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten, der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sowie der Gemeinden und der mit öffentlichen Planungen beauftragten Stellen und die Duldungspflichten der Eigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück, Gebäude oder eine Anlage sowie der Betroffenen nach § 12 BBodSchG. |
Tags | TBG; TBSG; ThBG; ThBSG; ThBodSchutzG; ThBodenSchG; ThürBodSchutzG; ThürBodenSchG; ThürBodenschutzG |