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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | DGUV Grundsatz 308-008 |
Kerninhalte | Dieser Grundsatz findet Anwendung auf die Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen. Er beinhaltet Anforderungen an die Auswahl der Bediener und beschreibt unter anderem die Inhalte sowohl der theoretischen als auch der praktischen Prüfung. Er legt zudem die Kriterien der Qualifikation der Ausbilder für Hubarbeitsbühnen-Bediener fest. |