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Link zum Rechtstext

Wasserentnahmeentgeltverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für das Land Sachsen-Anhalt vom 22. Dezember 2011

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass für die Benutzungen des Entnehmens oder Ableitens von Wasser aus oberirdischen Gewässern und des Entnehmens, Zutageförderns, Zutageleitens oder Ableitens von Grundwasser ein Wasserentnahmeentgelt erhoben wird. Entgeltpflichtig ist der jeweilige Benutzer.

Neben der Entgeltpflicht und der Entgelthöhe regelt sie unter anderem auch Ermäßigungen und Befreiungen nach dem WG.

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