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Link zum Rechtstext

Landesbehindertengleichstellungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vom 18. November 2008

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung herzustellen, ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

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