Link zum Rechtstext | Lebensmittelhygiene-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Anlagen | Anlage 1 (Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene) Anlage 2 (Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen) |
Kerninhalte | Diese Verordnung dient der Regelung spezifischer lebensmittelhygienischer Fragen sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene. |