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Link zum Rechtstext

Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg vom 30. Juli 2001

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt zum Zwecke des personellen Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung).

 

 

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