Link zum Rechtstext | Empfehlung zur Betriebssicherheit |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln vom 26. März 2018 |
Kerninhalte | Diese Empfehlung richtet sich an Arbeitgeber, die im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Pflichten beim Zurverfügungstellen von Arbeitsmitteln und bei deren Verwenden durch Beschäftigte zu erfüllen haben. Sie befasst sich mit der Notwendigkeit der Anpassung von Arbeitsschutzmaßnahmen an den Stand der Technik für bereits in Verwendung befindliche Arbeitsmittel und erläutert dies anhand von Beispielen. |