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Link zum Rechtstext

Bekanntmachung zur Betriebssicherheit

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Anpassung Stand der Technik vom 6. März 2015

Kerninhalte

Diese Bekanntmachung richtet sich an Arbeitgeber, die im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Pflichten beim Zurverfügungstellen von Arbeitsmitteln und bei deren Verwendung durch Beschäftigte zu erfüllen haben.

Sie befasst sich mit der Notwendigkeit der Anpassung von Arbeitsschutzmaßnahmen an den Stand der Technik für bereits in Verwendung befindliche Arbeitsmittel und erläutert dies anhand von Beispielen.

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