Link zum Rechtstext | Bekanntmachung zur Betriebssicherheit |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Bekanntmachung richtet sich an Arbeitgeber, die im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Pflichten beim Zurverfügungstellen von Arbeitsmitteln und bei deren Verwendung durch Beschäftigte zu erfüllen haben. Sie befasst sich mit der Notwendigkeit der Anpassung von Arbeitsschutzmaßnahmen an den Stand der Technik für bereits in Verwendung befindliche Arbeitsmittel und erläutert dies anhand von Beispielen. |