Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 13 Current »

Error rendering macro 'excerpt-include' : No link could be created for '1 Aktuelles'.

Gültigkeit

Zum 1. Juni 2015 aufgehoben/ersetzt durch GHS-Verordnung.

Link zum Rechtstext

Stoff-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe

Kerninhalte

Ziel dieser Richtlinie ist die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung der für Mensch oder Umwelt gefährlichen Stoffe, die in den Mitgliedstaaten in den Verkehr gebracht werden. 

Sie gilt nicht für verschiedene, für den Endverbraucher bestimmte Stoffe und Zubereitungen in Form von Fertigerzeugnissen, wie beispielsweise 

  • Arzneispezialitäten für den Menschen und Tierarzneimittel,
  • kosmetische Mittel,
  • Lebensmittel,
  • Futtermittel, 
  • Schädlingsbekämpfungsmittel,
  • radioaktive Stoffe.


Sie gilt außerdem nicht für 

  • die Beförderung gefährlicher Stoffe im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr; 
  • Stoffe bei der Durchführung unter zollamtlicher Überwachung, soweit keine Be- oder Verarbeitung erfolgt.
  • No labels