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Link zum Rechtstext

Landesdatenschutzgesetz SH

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vom 2. Mai 2018

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei öffentlichen Stellen (Behörden und sonstige öffentliche Stellen) des Landes Schleswig-Holstein.

Es trifft insbesondere ergänzende Regelungen zur Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung der EU (Verordnung (EU) 2016/679), um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.

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