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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Energieeffizienzrichtlinie NS |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben zur Optimierung des Energiemanagements in Niedersachsen. Zielsetzung der Förderung sind Maßnahmen zum kurzfristigen, mittelfristigen oder langfristigen Schutz des Klimas. Gegenstand der Förderung sind Investitionen in öffentliche Gebäude zur Verringerung des Energieverbrauchs. Gefördert wird die energetische Sanierung oder Erneuerung von Gebäuden. Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften. |