Link zum Rechtstext | Niedersächsisches Erdkabelgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Niedersächsisches Gesetz über die Planfeststellung für Hochspannungsleitungen in der Erde |
Kerninhalte | Für die Errichtung und den Betrieb von Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von mehr als 110 Kilovolt, die in der Erde verlegt werden, kann auf Antrag des Vorhabenträgers ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. |