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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | DGUV Information 209-013 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information enthält Hinweise für das Anschlagen von Lasten und die Benutzung von Anschlagmitteln in Handwerks- und Industriebetrieben - vom Schlossereibetrieb über den Fahrzeugbau bis hin zur Werft. Nicht umfasst sind das Heben von Personen und Gefahrgut, der Transport von Flüssigmetallen und Säureballons, Glasscheiben, strahlendem Material sowie der Transport in Kernkraftwerken und anderen Bereichen mit Sonderregelungen wie Bohr-Plattformen oder Theaterbühnen. |