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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeitsmedizinische Prävention vom  20. Januar 2017

Link zum Rechtstext AMR 3.2
Review 16.03.2017Änderung

Kerninhalte

Ziel dieser arbeitsmedizinischen Regel ist, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.

Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.

Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, die Verordnung auszuhängen.

 

 

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