Link zum Rechtstext | Sicherheitsleistung Abfallentsorgungsanlagen Sachsen-Anhalt |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlagen vom 1. Dezember 2016 |
Kerninhalte | Dieser Runderlass bestimmt, dass zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten gemäß § 5 Abs. 3 BImSchG bei Abfallentsorgungsanlagen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 BImSchG Sicherheitsleistungen gefordert werden können, und regelt deren Höhe, Festsetzung, Erbringung und Inanspruchnahme. |