Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 5 Next »

/wiki/spaces/KUN/overview   /wiki/spaces/KUN/pages/1780576   


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz vom 1. August 2006

Link zum RechtstextGebVBremIFG

Kerninhalte

Die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bestimmen sich nach dem anliegenden Kostenverzeichnis.
Auslagen werden zusätzlich zu den Gebühren und auch dann erhoben, wenn die Amtshandlung gebührenfrei erfolgt. Dies gilt nicht in Fällen eines Tatbestandes nach Teil A Nummer 2 des Kostenverzeichnisses, wenn wenige Kopien (bis zu 10) herausgegeben werden.

  • No labels