Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (Fassung Juni 2010) – angepasst an die HBO |
Link zum Rechtstext | Fliegende Bauten |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach § 76 Abs. 1 MBO (Genehmigung Fliegender Bauten). Sie gilt weder für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte verwendet werden, noch für Zelte mit einer überbauten Fläche bis zu 75 qm. Die Regelungen dieser Richtlinie für Räume in Zelten gelten auch für Räume vergleichbarer Nutzung und Größenordnung in anderen Fliegenden Bauten. |