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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | DGUV Information 213-715 |
Kerninhalte | Diese Empfehlungen beziehen sich auf den Einsatz von reaktiven Polyurethan (PUR)-Schmelzklebstoffen auf der Basis von Diphenylmethandiisocyanat (MDI) mit einem maximalen Anteil von 4 % Monomeren und dessen Prepolymeren in folgenden Arbeitsbereichen: - Druckweiterverarbeitung
- Holz und Holzwerkstoffbeschichtung
- Schuhherstellung
- Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und weitere Verfahren
- Abfüllung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen
Sie beschreiben technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die den Stand der Technik definieren.
Sie finden keine Anwendung für Tätigkeiten mit
- reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit mehr als 4 % monomerem MDI,
- reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit anderen Isocyanaten als MDI,
- Schmelzklebstoffen auf der Basis von Ethylenvinylacetat Copolymeren (EVA), Polyester und Polyamid,
- wässrigen oder lösemittelhaltigen Einkomponenten(1K) oder Zweikomponenten (2K)-PUR-Klebstoffen,
- strahlungshärtenden PUR-Acrylat-Mischschmelzklebstoffen
- sowie
- anderen Gefahrstoffen wie z.B. Lösemitteln zur Reinigung von Anlagen.
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