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Link zum Rechtstext

BGI/GUV-I 572 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Schlauchleitungen – Sicherer Einsatz – Merkblatt T 002 (Ausgabe September 2014) )

Kerninhalte

Dieses Merkblatt gilt für den Einsatz von Schlauchleitungen aus

  • Schläuchen aus Elastomeren und Thermoplasten,
  • Folienwickelschläuchen,
  • nichtmetallischen Glatt- und Wellschläuchen und
  • gewellten Metallschläuchen.

Es beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für den sicheren Einsatz von Schlauchleitungen, die zur Förderung von Stoffen unter gefährdenden Bedingungen eingesetzt werden.

Nicht behandelt werden

  • Atemluftschlauchleitungen,
  • Hydraulik-Schlauchleitungen,
  • Schlauchleitungen für Schweißgase,
  • Schlauchleitungen aus gewellten Metallwellschläuchen, die als Begleitheizungen mit Dampf oder Heißwasser betrieben werden und fest eingebaut sind,
  • Feuerwehrschläuche,
  • Schlauchleitungen für Kältemittel,
  • Schlauchleitungen für Sauerstoff,
  • als Kompensatoren eingesetzte Schlauchleitungen.

Es wendet sich mit den Abschnitten 3.1 und 4 insbesondere an Hersteller von Schläuchen, Armaturen und Schlauchleitungen. Mit den übrigen Abschnitten werden sowohl die betrieblichen Vorgesetzten als auch die Mitarbeiter angesprochen, die mit der Auswahl, dem Umgang und der Überwachung der Schlauchleitungen betraut sind.

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