Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1).
Link zum Rechtstext | Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe in der Fassung von Juli 2000 - Anhang zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 1. September 2000 |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken. |