Link zum Rechtstext | Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur fabrikmäßigen Herstellung von Titandioxid, Anlagen zum fabrikmäßigen Aufkonzentrieren von Dünnsäure und Anlagen zum fabrikmäßigen Spalten sulfathaltiger Salze. |
Tags | 25. Bundesimmissionsschutzverordnung; Fünfundzwanzigste Bundesimmissionsschutzverordnung; 25. BundesimmissionsschutzV; Fünfundzwanzigste BundesimmissionsschutzV; 25. BundesimmissionsschutzVO; Fünfundzwanzigste BundesimmissionsschutzVO |