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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser |
Kerninhalte | Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser und erklärt das Küstengewässer der Freien und Hansestadt Hamburg in der Nordsee als empfindliches Gebiet und die Einzugsgebiete der Oberflächengewässer in der Freien und Hansestadt Hamburg als Einzugsgebiete empfindlicher Gebiete im Sinne von Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie. Sie gilt für das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von biologisch abbaubarem industriellem Abwasser bestimmter, im Anhang aufgelisteter Branchen sowie für Klärschlamm. |