|
DGUV-Vorschrift 81 |
Link zum Rechtstext |
GUV-V S 1 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Schulen (Ausgabe Mai 2001) |
Kerninhalte |
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die schülergerechte Gestaltung von baulichen Anlagen und Einrichtungen allgemein bildender Schulen, die Schülerinnen und Schülern bestimmungsgemäß zugänglich sind.\par \par Sie gilt ferner für vergleichbare bauliche Anlagen und Einrichtungen von beruflichen Schulen.\par \par Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für\par -> bauliche Anlagen und Einrichtungen von Schwimmbädern im Schulbereich,\par -> den bühnentechnischen Teil von Szenenflächen in der Schule. |
URL-Adresse |
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-s1.pdf |
URL-Adresse |
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/guv/guvs1_ges.htm |
Manage space
Manage content
Integrations