Neben dem Bund unterstützen auch die Länder die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken (Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien) mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Nachfolgend stellen wir Ihnen ausgewählte Förderungen der einzelnen Bundesländer vor, die besonders für Unternehmen von Bedeutung sind:
Baden-Württemberg
Energieeffizienzfinanzierung
Gefördert werden Neu- und Ersatzinvestitionen zur effizienten Energieerzeugung und -verwendung sowie zur Sanierung und zum Neubau eines Betriebsgebäudes.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens der L-Bank.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, deren Investitionsmaßnahmen zur effizienten Energieerzeugung und -verwendung zu einer Energieeinsparung von mindestens 20% bei Ersatzinvestitionen und 15% bei Neuinvestitionen führen. Bei der Sanierung und beim Neubau eines Betriebsgebäudes sind die jeweiligen technischen Anforderungen zu erfüllen.
Weitere Förderungen des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Bayern
Bayerisches Umweltkreditprogramm/Ökokredit
Gefördert werden Umweltschutzinvestitionen in den Bereichen allgemeine Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien (Ökokredit), Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz, Abfallwirtschaft und Boden- und Grundwasserschutz (Ökokredit Pro).
Die Förderung erfolgt durch ein zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Vorhaben zu umweltschutzrelevanten Verbesserungen, Energieeinsparungen oder Ressourcenschonung führen (Umweltschutzeffekt).
Weitere Förderungen des Landes Bayern finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Berlin
Umweltentlastungsprogramm (UEP II)
Gefördert werden Vorhaben unter anderem im Bereich Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, die ohne Förderung nicht oder nur mit deutlich vermindertem Zeitverzug zu realisieren sind.
Die Förderung erfolgt in Form von zweckgebundenen Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind insoweit vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Große Unternehmen können bei Maßnahmen zur Verminderung von Lärm und/oder Luftbelastungen Anträge bei der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH einreichen.
Weitere Förderungen des Landes Berlin finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Brandenburg
Brandenburg-Kredit Erneuerbare Energien
Gefördert wird die langfristige Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energien in Brandenburg. Mitfinanziert werden Vorhaben zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Windkraftanlagen.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Antragsberechtigt sind unter anderem Betreiber von Bürgerwindparks, private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind, sowie Freiberufler und natürliche Personen. Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen.
Weitere Förderungen des Landes Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Bremen
Förderung von Investitionen für den Aufbau einer Kreislaufwirtschafts-Infrastruktur
Gefördert werden Investitionen zum Aufbau einer zukunftsweisenden umweltfreundlichen Verwertungs- und Entsorgungsinfrastruktur sowie für Projekte und Vorhaben, die dem im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angestrebten Vermeidungsprinzip entsprechen.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Antragsberechtigt sind Unternehmen bzw. Betriebe der gewerblichen Wirtschaft und der Industrie, die eine Betriebsstätte im Lande Bremen unterhalten, von der aus das geplante Vorhaben maßgeblich abgewickelt und geleitet werden soll. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zu stellen.
Weitere Förderungen des Landes Bremen finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Hamburg
Klimaschutzkredit für kleine und mittlere Unternehmen
Gefördert werden Investitionen zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz, insbesondere zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen bei Hamburger Gewerbebetrieben.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Antragsberechtigt sind unter anderem kleine und mittlere Produktions- und Dienstleistungsunternehmen sowie Handwerksbetriebe. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Weitere Förderungen des Landes Hamburg finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Gefördert werden Maßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen unter Einsatz passivhaustauglicher Bautechniken in Wohngebäuden und in ausgewählten Nichtwohngebäuden, wenn diese geeignet sind, den jährlichen Heizwärmebedarf des Gebäudes auf maximal 25 kWh pro Quadratmeter zu reduzieren.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen mit Ausnahme von Vereinen. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung des besonderen Formblattes zu richten an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Weitere Förderungen des Landes Hessen finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Mecklenburg-Vorpommern
Klimaschutz-Darlehensprogramm
Gefördert werden investive Klimaschutz-Maßnahmen, die zu einer direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen führen. Dazu zählen zum Beispiel die Speicherung von erneuerbarer Energie und die Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbarer Energie – mit Ausnahme der Solarstromerzeugung.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens in Höhe von mindestens 20.000,00 € (mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahre).
Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge sind in der Regel vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung des Antragsformulars beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu stellen.
Weitere Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Niedersachen
Niedersächsisches Innovationsförderprogramm
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Durchführung von Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die auf neue oder erheblich verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zielen oder der Steigerung der Effizienz bei der Energieerzeugung und -nutzung sowie der Energieeinsparung (z.B. im Bereich Gebäude, Verkehr und Kleinverbrauch) dienen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu stellen. Vor Antragstellung muss eine Projektberatung durch die NBank erfolgen.
Weitere Förderungen des Landes Niedersachsen finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK Effizienzkredit
Gefördert werden Unternehmen bei der Einführung von energie- und ressourcenschonenden Maßnahmen. Unterstützt werden Vorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz führen wie Maßnahmen zur Energieeinsparung, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Verringerung des Einsatzes von Rohstoffen und Wasser, Vermeidung oder Verringerung von Abwasser, Vermeidung von gewerblichen und industriellen Abfällen, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit sowie Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens mit einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren.
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.
Weitere Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Rheinland-Pfalz
Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung
Gefördert werden Investitionen in Anlagen im Energiebereich in Verbindung mit dem verstärkten Einsatz regenerativer Energien. Mitfinanziert werden Bauvorhaben wie Errichtung Biomassefeuerungsanlagen, Wärmepumpenanlagen, Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Stromeffizienz.
Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen Zinszuschusses.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH.
Weitere Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz sind auf der Internetseite der Förderdatenbank nicht eingetragen.
Saarland
Klima Plus Saar
Gefördert werden Vorhaben zur Energieeinsparung, zur bewussten Energienutzung und zur Marktdurchdringung mit erneuerbaren Energien, die ohne entsprechende Zuschüsse noch nicht wirtschaftlich oder nicht finanzierbar wären. Mitfinanziert werden zum Beispiel energieeffiziente Elektromotoren, kleine Windkraftanlagen, solarthermische Anlagen, Wärmedämmmaßnahmen der Gebäudehülle im Gebäudebestand von natürlichen und juristischen Personen, Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen, Öl- oder Kohle-Einzelöfen und Blockheizkraftwerke (BHKW).
Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung und grundsätzlich in Form eines Zuschusses bzw. einer Zuweisung gewährt.
Antragsberechtigt sind unter anderem kleine und mittlere Unternehmen. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an das Saarbrücker Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.
Weitere Förderungen des Saarlands finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Sachsen
Mittelstandsförderung – Umweltmanagement
Gefördert wird die Einführung von Umweltmanagementsystemen in kleinen und mittleren Unternehmen. Zudem werden Beratungen, Workshops und Prüfungen, die im Zusammenhang mit Maßnahmen wie Validierung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung (EG), Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards und Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (z.B. Ökoprofit; EcoStep, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb – QuB) stehen, unterstützt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, auch kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Weitere Förderungen des Landes Sachsen finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Sachsen-Anhalt
Beratungshilfeprogramm
Gefördert werden spezifische Beratungsleistungen zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung. Dazu zählen unter anderem Unternehmensnachfolge, Risikomanagement, Marketing, Außenwirtschaft, Energie und Umwelt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Ausgaben für die Beratungsleistungen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.
Achtung: Die Richtlinie gilt nur noch bis zum 30. Juni 2014
Weitere Förderungen des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Schleswig-Holstein
Beteiligungsprogramm für nachhaltiges Wirtschaften
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei nachhaltigen Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).
Weitere Förderungen des Landes Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.
Thüringen
Energieeffizienzmaßnahmen in KMU
Gefördert werden umfassende und qualifizierte Energieberatungen, die Energiesparpotenziale nicht nur in der Gebäudehülle, sondern auch in den technologischen Prozessen von Unternehmen aufzeigen sowie daraus abgeleitete investive Maßnahmen. Darüber hinaus kann die Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Energiespar-Contracting-Verträgen gefördert werden.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB).
Weitere Förderungen des Landes Thüringen finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.