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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel enthält in der Anlage 4 eine Beispielsammlung für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel, brennbare Flüssigkeiten und brennbare Stäube sowie für spezielle Anlagen. Sie weist zudem auf weitere Beispiele in Regeln, Merkblättern und Informationen, die hinsichtlich des Explosionsschutzes mit dem Fachausschuss "Chemie", Sachgebiet "Explosionsschutz", abgestimmt sind, hin. |