Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Explosionsschutz Regeln (EX-RL) |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel normiert in den Abschnitten "Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre", "Vermeiden wirksamer Zündquellen" und "Konstruktiver Explosionsschutz" Explosionsschutzmaßnahmen, die durch Einrichtungen der Prozessleittechnik (Mess-, Steuer- und Regelungs-sowie Elektrotechnik) unterstützt, überwacht und abgesichert werden können. |