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Link zum Rechtstext

Denkmalschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler vom 25. Juni 1973

Kerninhalte

Die Schutzbestimmungen dieses Gesetzes gelten für Baudenkmäler, für Bodendenkmäler und für die eingetragenen beweglichen Denkmäler.

Die Gemeinden nehmen bei ihrer Tätigkeit, vor allem im Rahmen der Bauleitplanung, auf die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere auf die Erhaltung von Ensembles, angemessen Rücksicht.

 

 

 

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