Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 3 Next »

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesumweltinformationsgesetz

Link zum RechtstextLUIG - Rheinland-Pfalz

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen.
Dieses Gesetz gilt für informationspflichtige Stellen des Landes, der landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für private informationspflichtige Stellen.

 

 

  • No labels