Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »

Gesetzl. Kurzzeichen

Verordnung (EU) Nr. 1103/2010

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 1103/2010 der Kommission vom 29. November 2010 zur Festlegung – gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – von Vorschriften für die Angabe der Kapazität auf sekundären (wiederaufladbaren) Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie auf Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie für Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren, die achtzehn Monate nach dem 1. Dezember 2010 erstmals in den Verkehr gebracht werden.Sie gilt nicht für sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren, die in das Gerät eingebaut sind oder vor der Abgabe an die Endnutzer eingebaut werden sollen und nicht gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2006/66/EG entnommen werden sollen.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/eu/10/10_1103gs.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Amtsblatt der Europäischen Union

URL-Adresse

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010R1103&rid=1

  • No labels