Gesetzl. Kurzzeichen |
Verordnung (EU) Nr. 1103/2010 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung (EU) Nr. 1103/2010 der Kommission vom 29. November 2010 zur Festlegung – gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – von Vorschriften für die Angabe der Kapazität auf sekundären (wiederaufladbaren) Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie auf Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren |
Kerninhalte |
Diese Verordnung gilt für sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie für Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren, die achtzehn Monate nach dem 1. Dezember 2010 erstmals in den Verkehr gebracht werden.Sie gilt nicht für sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren, die in das Gerät eingebaut sind oder vor der Abgabe an die Endnutzer eingebaut werden sollen und nicht gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2006/66/EG entnommen werden sollen. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/eu/10/10_1103gs.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Amtsblatt der Europäischen Union |
URL-Adresse |
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010R1103&rid=1 |
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