Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Betreiben von Arbeitsmitteln (Ausgabe Okotober 2004) |
Link zum Rechtstext | BGR 500 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf das Betreiben von bzw. das Arbeiten an/mit den in Abschnitt 2 bezeichneten Arbeitsmitteln. |