Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen vom 29. November 2006 |
Link zum Rechtstext | LAR BW |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für-> Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren – ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,> die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),> den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.Sie gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. Für Lüftungsanlagen ist die Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR) zu beachten. |