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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen vom 29. November 2006

Link zum RechtstextLAR BW

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für-> Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren – ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,> die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),> den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.Sie gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. Für Lüftungsanlagen ist die Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR) zu beachten.

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