Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 466/2008 der Kommission vom 28. Mai 2008 über Prüf- und Informationsanforderungen an Importeure und Hersteller bestimmter vorrangig zu prüfender Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 466/2008 |
Kerninhalte | Prüf- und Informationsanforderungen an Importeure und Hersteller bestimmter Altstoffe. Obwohl die Verordnung (EWG) Nr. 793/93 (Altstoffe) durch die REACH-Verordnung außer Kraft ist, werden in der vorliegenden Verordnung Prüfungen für bestimmte Altstoffe auferlegt. Für die durchzuführenden Prüfungen sind Fristen hinterlegt. |