Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (Ausgabe Januar 2006) |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel konkretisiert die Forderungen der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) hinsichtlich der Schutzmaßnahmen gegen die Gefährdungen durch Körperdurchströmung und Lichtbögen bei Arbeiten an aktiven Teilen aller Spannungsebenen, deren spannungsfreier Zustand nicht sichergestellt ist (Arbeiten unter Spannung). |