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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Grundsätze der Prävention (Ausgabe Okotber 2005)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1).

Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch
-> für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören;
-> soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein Unfallversicherungsträger zuständig ist.

 

 

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