Die Norm ist noch nicht gültig. Sie gilt ab dem 25. Juni 2020.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2020/740 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2020/740 |
Kerninhalte | Artikel 1 bis 15 der Verordnung ersetzen die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009. Zur Erhöhung der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes sowie der wirtschaftlichen und ökologischen Effizienz des Straßenverkehrs durch die Förderung kraftstoffeffizienter, langlebiger und sicherer Reifen mit geringem Rollgeräusch wird mit dieser Verordnung ein Rahmen für die Bereitstellung harmonisierter Informationen zu Reifenparametern durch eine Kennzeichnung geschaffen, die die Endnutzer in die Lage versetzt, beim Reifenkauf eine sachkundige Wahl zu treffen. Die Verordnung gilt für in Verkehr gebrachte Reifen der Klassen C1, C2 und C3. |