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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder vom 24. Mai 2004

Link zum RechtstextFruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Beurteilung von Fruchtsäften, Fruchtsaft ähnlichen Erzeugnissen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken sowohl hinsichtlich der Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung und Verkehrsverbote.
Die in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse sowie die koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.

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